Siehe auch den vorangegangenen Beitrag.
- Überflutungsgefahren durch Starkregen feststellen
Die Starkregenhinweiskarte des BKG (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) wird nach Auskunft der Kommunalen Umweltaktion Niedersachsen (UAN) voraussichtlich ab September 2024 verfügbar sein. die besonders überflutungsgefährdete Bereiche identifiziert. - Aktuelles Starkregenereignis, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge
Das aktuelle intensive Starkregenereignis vom 12./13.7.2024 brachte in Hage einen Niederschlag von 60 mm in 12 Stunden und 79 mm in 24 Stunden (private Messung). Der Kernort Hage liegt auf einem erhöhten Geestrücken, der das Wasser zu allen Seiten abfließen lässt. An zwei Tiefpunkten waren daher zwei länger andauernde Pumpeinsätze der Hager Feuerwehr erforderlich.Im Allgemeinen hat das Regenwassernetz der Samtgemeinde den intensiven Starkregen gut bewältigt.
In den Hauptgewässern der Entwässerungsverbände kam es allerdings zu einem erheblichen Aufstau der Wasserstände, obwohl die Schöpfwerke in Vollleistung liefen. Das Ereignis hat in Ostfriesland Schäden von über 200.000 Euro verursacht. Besonders betroffen waren Emden, Aurich und Südbrookmerland. (Bericht NWZ vom 18.7.24).
Dieses Ereignis zeigt erneut, dass jederzeit damit gerechnet werden muss, dass extreme Starkregen große Schäden anrichten können. Daher ist es Aufgabe der Gemeinde, Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen zur Starkregenvorsorge durchführen zu lassen.
- Leitfaden zur Starkregenvorsorge und Finanzierung
Die UAN hat den Leitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ (Praxisleitfaden für Städte und Gemeinden) Ende Mai veröffentlicht.Für Kommunen und Planer steht ein Verfahren zur Verfügung, um kommunale Starkregenvorsorgekonzepte zu erstellen. Kommunen, die sich mit Starkregenvorsorge befassen und sich auf den Leitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ stützen, fördert das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Das Land gewährt den Kommunen einen Zuschuss der Kosten, die für kommunale Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept entstehen (Christian Meyer, Nds. Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz).
Laut Auskunft der UAN wird die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen frühestens im Dezember bzw. eher im 1. Halbjahr 2025 veröffentlich.
Hans-Gerd Coldewey, 17.7.24