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ACHTUNG:
Einen aktualisierten Beitrag findest du hier.


Zum Arbeitsziel der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit „Es werden Maßnahmen zur Starkregenvorsorge getroffen“ erläuterte Hans-Gerd Coldewey, wie die Samtgemeinde Hage als Kommune aktiv werden und vorbeugend handeln kann.

1. Überflutungsgefahren durch Starkregen feststellen

Viele Gemeinden waren in den letzten Jahren durch außergewöhnlich starke Regenereignisse betroffen mit erheblichen Folgeschäden.

Noch in diesem Jahr soll eine Starkregenhinweiskarte des BKG (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) als Ergebnis eines Computermodells verfügbar sein, die besonders überflutungsgefährdete Bereiche identifiziert.

Als Kartengrundlage dient ein hochaufgelöstes Geländemodell 1×1 m. Das BKG verwendet für seine Berechnungen zwei extreme Niederschlagsereignisse mit Eintrittswahrscheinlichkeit von 100 Jahren sowie ein extremes Ereignis mit einer Niederschlagshöhe von 100 mm.

In den Computersimulationen wird mit diesen Daten die Überflutungsgefahr mit der Angabe von Überflutungshöhen berechnet, die der Starkregenhinweiskarte entnommen werden können.

2. Maßnahmen zur Starkregenvorsorge

Um letztlich Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in den überflutungsgefährdeten Gebieten planen und umsetzen zu können, wie z.B. Bau von Regenspeicherbecken und Querschnittserweiterung von Hauptgräben, sollte ein Ingenieurbüro beauftragt werden, das zunächst ergänzende Vermessungen plant und durchführen lässt.

Wenn alle notwendigen Daten zur Verfügung stehen, werden die Berechnungen mit einem Computerabflussmodell durchgeführt.

3. Finanzierung der Vorsorgemaßnahmen

Es ist Aufgabe der Gemeinde, diese Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen durchführen zu lassen. Das Land Niedersachen hat angekündigt, die Kommunen bei der Finanzierung zu unterstützen (Förderrichtlinie wird noch im Jahr 2024 veröffentlich).

4. Leitfaden zur Starkregenvorsorge – Tipps für Bürgerinnen und Bürger

Die Arbeitsgruppe hat noch über die Frage diskutiert, wie ein zeitweises Überangebot von Regenmengen in Trockenzeiten genutzt werden kann. Im privaten Garten kann z.B. ein unterirdischer Wasserbehälter (Zisterne) dafür verwendet werden, den Garten bei anhaltender Trockenzeit zu bewässern. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, auch im größeren Rahmen die Ressource Wasser nicht vollständig abfließen zu lassen, sondern für Trockenphasen zu nutzen. Für dieses Thema steht z.B. ein Leitfaden zur Starkregenvorsorge (Informationen und Tipps für Bürgerinnen und Bürger der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.) zur Verfügung.

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